Heute möchte ich einen neuen Gastbeitrag über Faktoring und Unternehmensfinanzoerung veröffentlichen.
Factoring hat sich auch in Deutschland als vielversprechendes Mittel zur Unternehmensfinanzierung etabliert. So kann ein Unternehmen, welches Factoring-Anbieter wie Bibby Financial Services einschaltet, durch den Verkauf offener Forderungen Liquiditätsengpässe vermeiden und den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten.
Die Zahlungsmoral bei Geschäftskunden lässt häufig zu wünschen übrig. „Was man morgen bezahlen kann, das macht man dann noch eher übermorgen“ – so erscheint der Gedanke bei dem Begleichen von Rechnungen. Dass dadurch kleine und mittlere Betriebe, die auf den Eingang der Zahlungen angewiesen sind, mitunter in größere Liquiditätsschwierigkeiten geraten können, ist ein Fakt. So kann es sein, dass wegen fehlenden Kapitals die Produktion ins Stocken gerät oder dass entsprechend die Annahme von lukrativen Aufträgen wegfallen muss.
Hier bietet der Factoring-Anbieter (Factor) Abhilfe, indem er nach dem Ankauf der offenen Forderungen umgehend einen Großteil eben dieser Forderungen an den Factoring-Nehmer (den Rechnungssteller) auszahlt. In der Regel wird ein prozentualer Anteil festgelegt und die meisten Anbieter zahlen bis zu 90 % sehr zeitnah aus. Die restlichen Prozente der vereinbarten Summe sind dann unter anderem Teil der Factoring-Gebühr.
Dadurch, dass dem Factoring-Nehmer der fast vollständige Gegenwert der offenen Rechnungen unmittelbar zur Verfügung steht, kann der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden. Ein finanzieller Engpass tritt nicht ein; ein eingetroffener Großauftrag muss nicht abgelehnt werden, weil hierfür etwa die Gelder zur Produktion fehlen würden.
Der Factor selbst ist ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung gänzlich alleine dafür verantwortlich, dass der Schuldner die Rechnung begleicht. Die Forderungen gelten als vollständig abgetreten. Der Factor sichert sich aber auch gegen das sogenannte Delkredererisiko ab, dem Risko, dass der Schuldner die Forderungen nicht begleichen wird. Er überprüft im Vorfeld die Bonität des Schuldners und die Überprüfung entscheidet mitunter auch darüber, ob der Factor die offenen Forderungen überhaupt ankauft.
Weitere Informationen über die verschiedenen Formen des Factorings finden Sie auch hier.
Liquiditätsschwierigkeiten im Geschäftsbetrieb beheben
Factoring hat sich auch in Deutschland als vielversprechendes Mittel zur Unternehmensfinanzierung etabliert. So kann ein Unternehmen, welches Factoring-Anbieter wie Bibby Financial Services einschaltet, durch den Verkauf offener Forderungen Liquiditätsengpässe vermeiden und den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten.
Mit Factoring der lieben Mühe und Not mit der Zahlungsmoral entgegenwirken
Die Zahlungsmoral bei Geschäftskunden lässt häufig zu wünschen übrig. „Was man morgen bezahlen kann, das macht man dann noch eher übermorgen“ – so erscheint der Gedanke bei dem Begleichen von Rechnungen. Dass dadurch kleine und mittlere Betriebe, die auf den Eingang der Zahlungen angewiesen sind, mitunter in größere Liquiditätsschwierigkeiten geraten können, ist ein Fakt. So kann es sein, dass wegen fehlenden Kapitals die Produktion ins Stocken gerät oder dass entsprechend die Annahme von lukrativen Aufträgen wegfallen muss.
Ankauf offener Forderungen durch die Factoring-Gesellschaft
Hier bietet der Factoring-Anbieter (Factor) Abhilfe, indem er nach dem Ankauf der offenen Forderungen umgehend einen Großteil eben dieser Forderungen an den Factoring-Nehmer (den Rechnungssteller) auszahlt. In der Regel wird ein prozentualer Anteil festgelegt und die meisten Anbieter zahlen bis zu 90 % sehr zeitnah aus. Die restlichen Prozente der vereinbarten Summe sind dann unter anderem Teil der Factoring-Gebühr.
Dadurch, dass dem Factoring-Nehmer der fast vollständige Gegenwert der offenen Rechnungen unmittelbar zur Verfügung steht, kann der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden. Ein finanzieller Engpass tritt nicht ein; ein eingetroffener Großauftrag muss nicht abgelehnt werden, weil hierfür etwa die Gelder zur Produktion fehlen würden.
Der Factor selbst ist ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung gänzlich alleine dafür verantwortlich, dass der Schuldner die Rechnung begleicht. Die Forderungen gelten als vollständig abgetreten. Der Factor sichert sich aber auch gegen das sogenannte Delkredererisiko ab, dem Risko, dass der Schuldner die Forderungen nicht begleichen wird. Er überprüft im Vorfeld die Bonität des Schuldners und die Überprüfung entscheidet mitunter auch darüber, ob der Factor die offenen Forderungen überhaupt ankauft.
Weitere Informationen über die verschiedenen Formen des Factorings finden Sie auch hier.
Factoring ist ein schöner, neuer Begriff für das altbekannte Inkasso
AntwortenLöschenViele Grüße