“In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.” - Benjamin Franklin
Sie wollen
finanziell frei werden (“Wie erreiche ich finanzielle Freiheit?”) und Sie haben
dafür mit den ersten Schritten angefangen:
- Sie verfolgen Ihre Einnahmen und Ausgaben nach („Buchhaltung für Anfänger“).
- Ein Tagesgeldkonto steht für Ihre Ersparnisse zur Verfügung („Tagesgeldkonto eröffnen“).
- Sie überweisen monatlich eine gewisse Summe auf dieses Konto („Bezahle Dich selbstzuerst“).
Der nächste
Schritt wird sein, dass Sie Ihr Geld in Investitionen anlegen, die höhere
Rendite bringen (Aktien, Fonds, Anleihen, usw.).
Bevor Sie damit
anfangen können, müssen Sie aber einen bürokratischen Zwischenschritt machen,
um mögliche Renditeverluste zu vermeiden. Dieser Schritt heißt „Freistellungsauftrag
für Kapitalerträge“.
Leider gibt es in
Deutschland für Kapitalerträge (Dividenden, Tagesgeld- und Festgeldzinsen,
Kursgewinne aus dem Verkauf von Finanzprodukten, usw.) eine Abgeltungsteuer von
25% (plus 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Ihre
Bank führt diese Steuer automatisch an den Staat ab, wenn Kapitaleinkünfte
fällig sind. Einzige gute Nachricht hier ist, dass ein Sparer-Pauschbetrag existiert,
bei dem die Einkünfte bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind.
Folgende
Kapitaleinkünfte für Anleger sind jährlich steuerfrei:
Ledige: 801 Euro
Ehepaare: 1.602
Euro
Wenn Sie z.B. (ledig,
ohne Kirchensteuer) im Jahr 2012 an Dividenden 2001 € aus Ihren Aktien bekommen
haben, sind davon 801 € steuerfrei. Von den verbleibenden 1200 € werden 300 €
als Abgeltungssteuer plus 16,50 € Solidaritätszuschlag abgezogen.
Wenn kein
Freistellungsauftrag bei Ihren Banken oder Finanzinstituten eingereicht ist,
wird diese Steuer automatisch auf den gesamten Betrag abgezogen, ohne dass eine
Freistellung erfolgt. Deswegen müssen Sie den Freistellungsauftrag ihrer Bank
zukommen lassen. Diesen Auftrag können Sie auf der Webseite Ihrer Bank finden.
Einige Banken bieten an, die Übermittlung der Daten mit dem PIN/TAN-Verfahren
durchzuführen.
Wichtig zu wissen
ist, dass Summe aller erteilten Freistellungsaufträge Ihren Steuerfreibetrag nicht überschreiten darf,
wenn Sie mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken eingereicht haben. In diesem
Fall müssen Sie bei der Steuererklärung entsprechende Kapitalerträge eintragen.
Unter dieser
Adresse finden Sie einen Online-Rechner um Ihre Abgeltunsteuer zu kalkulieren: http://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuerrechner.php
Kann man seine Steuern, die man auf Kapitalerträge bezahlt hat, nicht auch theoretisch über die Steuererklärung zumindest teilweise (wegen des Freibetrags) zurückholen?
AntwortenLöschenJa, die Steuern kann man zurückholen. Aber erst, wenn man die Steuererklärung überhaupt macht und nach 5 bis 16 Monaten Wartezeit (kommt drauf an, wann die Gewinne erzielt worden sind).
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